Tattoos bei der Polizei? – Was tätowierte Bewerber beachten sollten

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„Tattoos bei der Polizei sind ein absolutes No-Go!“, so die gängige Meinung. Doch wie streng ist das Tattoo-Verbot bei der Polizei heute noch? Ist es möglich, sich trotz Tattoos zu bewerben oder führt an einer Tattooentfernung kein Weg vorbei? Wir verraten Dir alles Wichtige zu den aktuellen Regelungen bei der Bundespolizei und fragen imInterview bei dem Lüneburger Polizeikommissar Patrick Geering (Landespolizei Niedersachsen) nach, welche Erfahrungen er selbst mit seinen Tattoos bei der Polizei gemacht hat.

Warum dürfen Polizisten keine sichtbaren Tattoos tragen?

Es gibt Berufe, in denen werden Tattoos bis heute nicht gerne gesehen. Dazu zählen vor allem Berufe, in denen ein seriöses Erscheinungsbild und Autorität eine Rolle spielen. Auch Polizisten als Repräsentanten des Landes dürfen keine Tattoos tragen, die sichtbar sind. Die Begründung: Körperschmuck (z.B. Piercings) und Tätowierungen beeinflussen das äußere Erscheinungsbild und können die Akzeptanz polizeilicher Maßnahmen beeinflussen.

Kann ich mich mit einem Tattoo bei der Polizei bewerben?

Grundsätzlich kann sich jeder auch mit einem oder mehreren Tattoos bei der Polizei bewerben. Wichtig hierbei ist allerdings: Handelt es sich um ein Tattoo an einer sichtbaren Körperstelle (s. Bild rechts) oder kann das Tattoo im Dienst durch die Kleidung verdeckt werden? Tattoos an sichtbaren Körperstellen wie Hand, Arm, Nacken und Gesicht sind in der Regel ein klares Ausschlusskriterium für den Polizeidienst. Andererseits hängt die Entscheidung auch von weiteren Faktoren wie Größe und Motiv der Tätowierung ab.

Wer sich mit einer kleinen Tätowierung am Unterarm bewerben möchte, sollte in jedem Fall mit dem Einstellungsverantwortlichen der Polizei Rücksprache halten und klären, ob gegebenenfalls eine Ausnahme gemacht werden kann.

Sind die Vorschriften in jedem Bundesland anders?

Oft entsteht der Eindruck, dass die Regelung für Tattoos in jedem Bundesland unterschiedlich gehandhabt wird. Tatsächlich sind die Kriterien für eine Einstellung bei der Polizei auf den Einstellungsseiten der Bundespolizei fest definiert. Hier ist auch die aktuelle Regelung für Tattoos bei der Polizei festgelegt, die grundsätzlich für alle Bundesländer gleichermaßen gilt.*

Laut Definition heißt es darin:

„Beim Tragen der Dienstkleidung – ausgenommen beim Dienstsport – dürfen Tätowierungen, Brandings, Mehndis (Henna-Tattoos) und Ähnliches nicht sichtbar sein. Sofern sie durch die getragene Dienstkleidung nicht vollständig verdeckt werden, sind sie in geeigneter und dezenter Weise abzudecken.“

Das bedeutet, dass Tätowierungen auch beim Tragen eines kurzärmligen Uniformhemdesnicht zum Vorschein kommen dürfen.

Auch für Tattoo-Motive gibt es feste Vorschriften. Tattoos, selbst wenn diese durch die Kleidung verdeckt werden können, dürfen keinen achtungs- und vertrauensunwürdigen Eindruck erwecken.

Hierzu zählt natürlich, dass sie

  1. nicht gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung verstoßen und
  2. keine diskriminierenden, gewaltverherrlichenden oder sonstigen gesetzlich verbotenen Motive enthalten.

„Die Reaktionen auf meine Tattoos sind durchweg positiv!“ – Interview mit Polizeikommissar Patrick Geering

Patrick Geering ist 38 Jahre alt und arbeitet seit 2003 bei der Polizei. Als Polizeikommissar in Lüneburg ist er vor allem im Streifendienst tätig. Schon vor seiner Bewerbung bei der Polizei hatte Geering mehrere Tattoos, allerdings an nicht-sichtbaren Körperstellen, wie auf der Brust und dem Rücken. Mittlerweile trägt er auch solche Tattoos, die durch kurze Hemden nicht vollständig verdeckt werden können.

Herr Geering, hatten Sie damals Bedenken, sich mit Ihren Tattoos bei der Polizei zu bewerben?
Nein, darüber hatte ich mir keine allzu großen Gedanken gemacht. Schließlich hatte ich bis dahin nur Tattoos, die ich mit der Arbeitskleidung gut abdecken konnte, was ja auch kein Problem darstellt. Bei Tattoos an sichtbaren Körperstellen hätte ich mir sicherlich mehr Sorgen gemacht. Ich wusste natürlich auch vorher, dass ich mir schwer abdeckbare Tattoos nur in Absprache mit meinem Vorgesetzten machen lassen kann.

Hätten Sie sich für Ihren Traumjob eine Tätowierung entfernen lassen?
Ich denke nicht, denn meine Tattoos sind einfach eine persönliche Einstellung und gehören zu mir, wie zum Beispiel mein Hobby, die Musik. Der Berufswunsch kam bei mir auch erst etwas später, nachdem ich bereits eine andere Ausbildung absolviert hatte. Die Tattoos hatte ich also schon eine ganze Zeit lang vor der Bewerbung bei der Polizei, sodass eine Entfernung wahrscheinlich nicht mehr infrage gekommen wäre.

Welche Erfahrungen haben Sie mit Ihren Tattoos bei der Polizei gemacht? Zum Beispiel im Umgang mit den Menschen auf der Straße?
Die Reaktionen sind durchweg positiv, bei jungen und älteren Personen gleichermaßen. Viele freuen sich auch einfach, einen Polizisten zu sehen, der mal erfrischend anders aussieht. Außerdem bin ich ja mit meinen Tattoos im Straßenbild heute längst keine Ausnahme mehr. Wenn ich bei Rock-Festivals im Einsatz bin, kommen viele Leute bei Problemen gerne auf mich zu, weil sie denken: „Das ist einer von uns!“. Im Polizeidienst bin ich natürlich schon noch eher die Ausnahme und der bunte Vogel unter den Kollegen. (er lacht) Aber auch da gab es nie irgendwelche Probleme aufgrund meiner Tattoos.

Tattoos werden bei der Polizei also zunehmend toleriert?
Es gilt immer noch die Regel: Tattoos müssen verdeckt werden können. Tattoos im Gesicht, am Hals oder auf den Händen sind immer noch schwierig. Dass grundsätzlich aber Einzelfallentscheidungen bei sichtbaren Tattoos möglich sind, finde ich schon sehr positiv. Bei mir sieht man im kurzen Hemd noch einen kleinen Teil meiner Tattoos, wenn ich ein langes Hemd trage, sind sie aber nicht mehr zu sehen. Das wird bei uns geduldet. Es sollten natürlich keine obszönen Motive sein, aber das käme für mich sowieso nicht infrage.

Es kommt natürlich auch darauf an, wo man arbeitet. Die Regelungen können von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ausgelegt werden. Hier in Niedersachsen werden Tattoos bei der Polizei mittlerweile etwas lockerer gesehen, aber in anderen Bundesländern sieht das zum Teil noch anders aus. In Bayern dürfen Polizisten z.B. auch keine Tattoos an nicht-sichtbaren Stellen tragen.

Denken Sie, dass sich an der Regelung in den nächsten Jahren etwas ändert?
Ich würde mir persönlich natürlich wünschen, dass sie in Zukunft weiter gelockert wird, aber ich verstehe auch den Hintergrund und den staatlichen Apparat, der dahintersteckt. Diese Dinge müssen von vielen Stellen genehmigt werden und sowas dauert.

Was raten Sie jungen Menschen, die tätowiert sind und sich für den Polizeiberuf interessieren?
Auf jeden Fall bewerben! Für alles andere findet sich in der Regel eine Lösung. Sollte es letztlich nur am Tattoo scheitern, gibt es immer noch die Möglichkeit, sich nach erfolgreichem Absolvieren des Auswahlverfahrens das Tattoo entfernen zu lassen.

Tattooentfernung für die Karriere?

Im Fall von Patrick Geering ließen sich seine Vorliebe für Tattoos und sein Beruf also weitestgehend miteinander vereinbaren. Eine Garantie gibt es dafür jedoch nicht. Wer keine Lust hat, sich immer wieder für seine Körperkunst rechtfertigen zu müssen oder Nachteile im Berufsleben zu erleiden, zieht daher immer häufiger eine Tattooentfernung in Betracht. Wenn auch Du mit dem Gedanken spielst, vereinbare einfach einen unverbindlichen Beratungstermin bei uns. Die erfahrenen Mitarbeiter von tattoolos beantworten gerne deine Fragen zum Thema.

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*UPDATE seit Veröffentlichung des Beitrags:

Bundeslandspezifische Bestimmungen beim Tattoo im Dienst

Gerade Polizisten, die in Bayern arbeiten (möchten), dürfte der Punkt Tattoobestimmungen im Dienst interessieren. Denn im November 2018 entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München, dass sich ein Polizist den gewünschten Schriftzug „Aloha“ nicht auf seinem Unterarm tätowieren lassen dürfe. Laut Gericht nivellieren sichtbare Tätowierungen den Autoritätsvorsprung von Beamten im Dienst.

Beim Urteil beruft sich das Gericht auf Artikel 75 des Bayerischen Beamtengesetzes. Demnach kann die oberste Dienstbehörde nähere Bestimmungen über das Tragen von Dienstkleidung und das während des Dienstes zu wahrende äußere Erscheinungsbild der Beamten und Beamtinnen treffen. Hierzu zählen neben Haar- und Barttracht auch andere sichtbare und nicht sofort ablegbare Erscheinungsmerkmale wie Tätowierungen. Mit Blick auf diese Tattoo Restriktionen stellt Bayern in Deutschland zunehmend eine Ausnahme dar. Denn tendenziell wandelt sich das Image vom Tätowieren-lassen allmählich – auch im Beamtentum.

Dies zeigt sich etwa in Lockerungen bei den Einstellungsbedingungen der Polizeibehörden. In Berlin etwa geht man mit dem Thema Tätowierung bei Polizisten inzwischen sehr liberal um: Nicht nur ist es gestattet, tätowiert zu sein – auch auf Hautflächen, die sichtbar sind –, darüber hinaus wird das Thema Tätowierung fast schon als Werbemittel bei der Suche nach neuen Bewerbern genutzt. Tabu bleiben weiterhin extremistische, sexistische, gewaltverherrlichende und religiöse Motive. Auch Baden-Württemberg lockert seine Vorschriften zu Tattoos bei Polizeibeamten: Seit 2017 sind “dezente” sichtbare Tattoos erlaubt, was wohl ebenfalls auf die Nachwuchssuche zurückzuführen ist. Ganz allgemein zeigen die Urteile der vergangenen Jahre jedoch, dass die Richter bei ihren Urteilen in erster Linie nach Motiv der Tätowierung entschieden.

Titelbild – ©istockphoto.com/Detailfoto
Bildquellen – ©istockphoto.com/novintito, ©istockphoto.com/Studio_3321

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2 Antworten

  1. Ich wollte mir bald ein tattoo stechen lassen und das wär halt ein kleiner Engel unter mein Ohr also das wär auch nicht so groß vllt maximal 10 cm, wär das ein Problem wenn man sich damit bei der polizei bewerben sollte

    1. Hallo Martin,
      vielen Dank für Deine Frage.
      Das kommt auch darauf an, in welchem Bundesland du in den Polizeidienst gehen möchstest. Die Vorschriften sind uneinheitlich. Im Allgemeinen ist es so, dass die Richtlinien in den letzten Jahren bei vielen Polizeibehörden gelockert wurden.
      Ich würde einfach mal bei der jeweiligen Polizeibehörde des Landes über die Sozialen Netzwerke nachfragen.

      Viele Grüße, Mario

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