Das neue Strahlenschutzgesetz: Die Auswirkungen auf Tattooentfernungen

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Seit dem 1. Januar 2021 dürfen in Deutschland nur noch spezialisierte Ärzte Tattooentfernungen und andere ästhetische laserbasierte Dienstleistungen durchführen – das legt die neue Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung fest, die 2018 in Kraft getreten ist. Die Modernisierung des Strahlenschutzgesetzes soll dafür sorgen, dass die Bevölkerung besser vor Strahlung geschützt ist – sowohl im radiologischen Bereich als auch im Alltag, in dem der Mensch auf natürliche und künstliche Weise produzierter Strahlung ausgesetzt ist.

Hintergründe zur neuen Verordnung im Strahlenschutzgesetz

Zum 31.12.2018 ist das neue Strahlenschutzgesetz in Kraft getreten. Zuvor hat der Bundesrat im Oktober 2018 die neue Strahlenschutzverordnung beschlossen. Mit dem neuen Gesetz setzt die Bundesregierung die internationale Richtlinie 2013/59/Euratom des Europäischen Rates vom 05.12.2013 in nationales Recht um. Das Gesetz zum verbesserten Strahlenschutz soll die Bevölkerung vorrangig vor den Folgen ionisierender Strahlung schützen. Die neue Verordnung zielt jedoch auch auf den Umgang mit nichtionisierender Strahlung ab, zu der auch das Lasern zählt – genauso wie die Strahlung, die hochenergetische Blitzlampen und Ultraschall abgeben. Röntgenverordnung und Strahlenschutzverordnung bleiben zwar im Gesetz zu großen Teilen unverändert in Kraft, doch sowohl Behörden als auch radiologische Mitarbeiter, Mediziner und gewerbliche Nutzer von radiologischen Verfahren müssen sich neu orientieren.

Das Gesetz zum Strahlenschutz verbindet dabei äußerst wichtige Regelungen wie die Verbesserungen beim Notfallschutz, der Früherkennung schwerer Erkrankungen wie Krebs (mit Hilfe von Radiologie und Teleradiologie), sogar die Reaktorsicherheit deutscher Atomkraft und die Forschung um das Vorkommen und den Schutz vor Radon zusammen mit der Nutzung von Verfahren, die nichtionisierende Strahlung emittieren.

Wer darf noch Tattooentfernungen per Laser durchführen?

Seit Einführung der Verordnung im neuen Strahlenschutzgesetz ist die Anwendung kosmetischer Laser und intensiv gepulster lichttherapeutischer Geräte nur noch von approbierten Ärzten zulässig.

Die Ärzte müssen dabei über die entsprechende Fachkunde verfügen. Niemand außer ihnen, auch kein Heilpraktiker, darf nun mehr per Laser und optischer Strahlung Tätowierungen, Permanent Make-up, Haare, Hautanhangsgebilde und Fettgewebe entfernen.

Der Regierungsentwurf der betreffenden Strahlenschutzverordnung hatte ursprünglich vorgesehen, dass nur Fachärzte für Hautkrankheiten oder für plastische/ästhetische Medizin (also Dermatologen und Chirurgen) dazu berechtigt sein sollten. Hier wurde aber nochmal eine Änderung vorgenommen, sodass nun auch alle anderen approbierten Ärzte diese Behandlungen durchführen dürfen – sofern sie mittels ärztlicher Fort- oder Weiterbildungen die entsprechende Fachkunde erlangen. Um ihnen genügend Zeit zu geben, sich die erforderten Fachkenntnisse anzueignen, trat die Neuregelung erst Anfang 2021 in Kraft.

Zuvor war es auch privaten Kosmetikstudios oder Heilpraktikern erlaubt, solche Eingriffe durchführen. Diese durften die Dienstleistung anbieten, sobald sie über einen Gewerbeschein verfügten und einen Laserschutzkurs absolvierten. Von 2018 bis 2020 wurde den Betroffenen zwei Jahre Zeit geboten, um sich auf die Änderung der Rechtslage einzustellen. Während die Tattooentfernung bei tattoolos zuvor in eigenen Praxen von Heilpraktikern durchgeführt wurde, mussten also auch wir diese Übergangszeit nutzen, um neue Wege zu finden, um Dir eine kompetente Tattooentfernung anzubieten, die den neuen rechtlichen Anforderungen gerecht wird. Mittlerweile kooperieren wir daher mit zahlreichen ausgewählten Fachpraxen deutschlandweit. In unserem Netzwerk findest Du medizinische Experten auf dem Gebiet der Tattooentfernung, die in ihren vielen Jahren Erfahrung bereits unzählige Patienten von unliebsamen Tattoos befreit haben.

Gründe für die neue Verordnung

Neues Strahlenschutzgesetz erlaubt nur noch Ärzten die Tattooentfernung.

Wird ein Laser falsch benutzt, können Verbrennungen, Pigmentveränderungen, Entzündungen, Narbenbildung oder auch Krebserkrankungen die Folge sein. Denn bei der Entfernung von Tattoos kommt Laserstrahlung höchster Risikoklassen zum Einsatz, sodass bei unsachgemäßer Anwendung bleibende Schäden entstehen können.

Außerdem kann es bei einer kosmetischen Laserbehandlung dazu kommen, dass Hautauffälligkeiten verändert oder sogar entfernt werden. Damit wird die Diagnose bösartiger Tumore durch den Dermatologen oder andere Ärzte stark beeinträchtigt, sodass sich nach einer Laserbehandlung fast unbemerkt Hautkrebs entwickeln könnte. Derartigen Risiken wird durch die ausschließliche Erlaubnis der Laserbenutzung durch approbierte Ärzte vorgebeugt. Bei fachgerechter Anwendung entstehen kaum Schmerzen und Narben und die Tattoos können ohne Betäubung entfernt werden. Damit gewährleistet die Verordnung Schutz und Verantwortung im Bereich der Laseranwendungen.

Die Konsequenzen bei Gesetzesverstoß

Ein Heilpraktiker versuchte bereits per Eilantrag gegen das Laser-Einsatz-Verbot in seiner Praxis vorzugehen. Er bezog sich auf die Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG und das Recht auf den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb nach Art. 14 GG. Dieser Anspruch wurde allerdings von den Richtern abgelehnt. Der „Ärztevorbehalt“ nach § 5 Abs. 2 NiSV für die Laser-Tattooentfernung sei wirksam und einzuhalten. Bei Verstößen gegen die neue Rechtslage drohen den Betroffenen hohe Geldstrafen wegen ordnungswidrigem Verhalten. Erhält man Abmahnungen von Mitbewerbern, Abmahnanwälten oder Verbraucherschutzorganisationen, kann das zu teuren Anwaltskosten führen. Entstehen bei einer Behandlung am Kunden Schäden, hat das im schlimmsten Fall ein strafrechtliches Verfahren und/oder eine Klage auf Schmerzensgeld zur Folge. Unerheblich ist, ob der Betroffene einen medizinischen Hintergrund mit entsprechendem Fachwissen hat, z.B. eine Ausbildung zur Krankenschwester. Auch für sie ist die Verwendung vom Laser am Patienten verboten. Bei Nicht-Einhaltung der Rechtslage droht außerdem die Schließung des Geschäfts.

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